36. „Jungküken- und Küken“ – Schwimmfest 2025
Am Sonntag, den 30 März
im Hallenbad Borghorst
Gräfin Bertha Str. 13, 48565 Steinfurt
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„Jungküken- und Küken“ –Schwimmfest 2025
am Sonntag, den 30. März 2025 im Hallenbad der Stadt Steinfurt,
Gräfin Bertha Str. 13, 48565 Steinfurt
1.
Veranstaltungsabschnitt, kindgerechter Wettkampf: Sonntag, den 30.03.2025
Einlass: 09:00 Uhr Einschwimmen: ab 09:00 Uhr
Kampfrichtersitzung: 09:30 Uhr Wettkampfbeginn: 10:00 Uhr
- Veranstaltungsabschnitt, Nachwuchswettkampf: Sonntag, den 30.03.2025
Kampfrichtersitzung und Wettkampfbeginn: ca. 30 Min. nach Ende des 2. Abschnittes
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Allgemeine Bestimmungen:
Die Wettkämpfe werden nach den Wettkampfbestimmungen, der Rechtsordnung und den Anti-Doping-Bestimmungen des DSV durchgeführt.
Bei dem Jungküken-Wettkampf (Abschnitt 1) handelt es sich ausdrücklich um einen kindgerechten Wettkampf nach §2, WB-AT und §8, Abs. 2, WB-AT.
Die Teilnehmer dieses Wettkampfes müssen nicht beim DSV registriert sein.
Bei dem Küken-Wettkampf (Abschnitt 2) handelt es sich um einen Nachwuchswettkampf, deren Teilnehmer der Erstregistrierung und der Lizenzpflicht beim DSV unterliegen. Die Einschränkungen des Wettkampfprogramms ergeben sich aus §8, Abs. 2, WB-AT.
Die Gesundheitsbestimmungen der WB §11 sind unbedingt einzuhalten.
Die Wettkampfstätte des Hallenbades ist 25 m lang, sie hat 5 Bahnen, die durch wellen-brechende Leinen getrennt sind.
Die Wassertiefe beträgt an der Startseite 3,80 m und 1,80 m an der Stirnseite.
Die Wassertemperatur beträgt etwa 26° Celsius.
Die Zeitmessung erfolgt durch Handzeitnahme.
Die Wettkämpfe werden nach der Zwei-Startregel durchgeführt.
Die Meldungen werden nur in elektronischer Form als Meldedatei nach DSV7-Standard per E-Mail („Meldung.txt“ bzw. „Meldung.dsv“) entgegengenommen.
Die Meldungen sind auf Meldelisten (DSV-Form 109) nebst Meldebogen (DSV-Form 102), einzusenden an:
SV Olympia Borghorst 1948 e.V
-Schwimmwartin-
Elke Bordewick schwimmen@svo-borghorst.de
Kampstr. 16
48565 Steinfurt
Es wird gebeten, eine Tel./Fax-Nr. und/oder E-Mail-Adresse zwecks schneller Informationsweitergabe anzugeben.
Mit der Meldung hat der meldende Verein die Sportgesundheit seiner gemeldeten Aktiven zu versichern (§ 7 Abs. 2 WB-AT).
Die Meldungen müssen bis Sonntag, den 16.03.2025 um 15.00 Uhr bei der Meldeanschrift eingegangen sein.
Meldungen, die bis dahin nicht eingegangen sind, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Meldedatei kann per E-Mail schwimmen@svo-borghorst.de angefordert oder von unserer Internet-Seite www.svo-borghorst.de (Downloadbereich) heruntergeladen werden.
Der Versand von Meldeergebnis und Protokoll erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Das Meldegeld beträgt pro gemeldeten Einzelstart € 4,00, pro gemeldete Staffel € 6,00 und ist zahlbar durch Überweisung bis zum Meldeschlusstermin an folgende Kontoverbindung:
Kreissparkasse Steinfurt
BIC: WELADED1STF
IBAN: DE63 4035 1060 0092 5447 74
Die Läufe werden unabhängig von den Jahrgängen nach den angebenden Bestzeiten gesetzt.
Jeder Verein hat drei DSV-geprüfte Kampfrichter zu stellen, die über eine gültige Lizenz verfügen. Die Kampfrichter haben sich mit den für ihren Einsatz nötigen Utensilien auszustatten. Bei Ausfall ist für Ersatz zu sorgen.
4
Die Wertung der Einzelwettkämpfe erfolgt jahrgangsweise.
Abschnitt 1: jedes Kind erhält ein Teilnahmepräsent.
Abschnitt 2:
Einzelwettkämpfe Platz 1 – 3 Medaillen. gestellt.
Die Leistungen der einzelnen Schwimmer werden nach der Punktwertung 4-3-2-1 für die ersten 4 Plätze ermittelt und für die Mannschaftswertung addiert.
Bei den Staffelwettbewerben Platz 1 – 3 Medaillen.
Die Leistungen der einzelnen Staffeln werden nach der Punktwertung 4-3-2-1 für die ersten 4 Plätze ermittelt und für die Mannschaftswertung addiert.
Siegerehrungen für Abschnitt 2 sind Bestandteil des Wettkampfes. Es werden keine Medaillen nachgesendet.
Urkunden werden als PDF zum Downloaden bereit gestellt.
Den Anweisungen des Sportstättenpersonals ist Folge zu leisten. Die Vereinsvertreter sind für Ordnung und Disziplin während der Veranstaltung mitverantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Wert- oder Sachgegenstände sowie für Personenschäden. Behälter aus Glas dürfen nicht mit ins Bad genommen werden.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten unter Angabe von Name, Vereinsname, Landesverbandszugehörigkeit, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer und Startzeit einverstanden. Diese Verarbeitung erfolgt gem. Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Er willigt durch die Teilnahme am Wettbewerb ebenfalls in die Verarbeitung und Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten sowie, evtl. Fotos vom Wettkampf und der Siegerehrung in Aushängen, im Internet, in sozialen Medien sowie in weiteren Publikationen des Schwimmverbandes NRW oder seiner Untergliederungen ein. Teilnehmer können der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen und Löschung verlangen. Die Folgen ergeben sich aus den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V.. Die bereits veröffentlichten Ergebnislisten werden bei einem Widerspruch gegen die Veröffentlichung nicht geändert, sie bleiben bestehen.
Der Veranstalter behält sich vor, je nach eingegangenen Meldungen die Anfangszeiten zu ändern. Sollten zwischen WK 1 und WK 7 mehr als 2,5 Stunden Wettkampfdauer liegen, behält sich der Veranstalter vor, Meldungen zu streichen.
Mit Abgabe der Meldungen werden diese Allgemeinen Bestimmungen anerkannt.
Die Veranstaltung wurde dem Schwimmwart des Schwimmbezirks Nordwestfalen angezeigt. Genehmigungs-Nr.: 06/25
SV Olympia Borghorst 1948 e.V
- Schwimmwartin –